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News-Archiv | Artikel vom 02.06.2021

Fernweh im Herzen, Reiseschutz im Gepäck!

Dank sinkender Infektionszahlen vergrößern sich die Spielräume für Lockerungen in der Pandemie und auch Reisen sind nun wieder möglich. Nach Monaten des Ausharrens zu Hause durstet es die Menschen nach einem Tapetenwechsel und die Urlaube für Sommer und Herbst werden geplant oder sind sogar schon gebucht.

Unabhängig des verbliebenen „Corona-Faktors“ bei der Urlaubsplanung, sollte der passende Reiseschutz stets im Gepäck sein, damit finanzielle Risiken abgedeckt sind und die Vorfreude auf den nächsten Trip wachsen kann.

Die wichtigsten Tipps vorab:

  • Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung nicht nur in der Pandemie empfehlenswert
  • Reiserücktrittspolice vor allem bei teureren Reisen
  • Reiseabbruch mitver­sichern
  • Zusatzversicherung für Mietwagen prüfen
  • Schutz gegen Krank­hei­ten im Urlaub

Eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung ist ein Muss. Ohne diesen Schutz bleiben Urlauber – je nach Zielland – ganz oder teilweise auf den Behandlungskosten sitzen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen greifen hier oft zu kurz. Zudem sollte eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung für medizinisch sinnvolle Rücktransporte zahlen. Für längere Reisen im Ausland braucht man eine spezielle Police für Langzeitreisen.

Möglichen Rücktritt finanziell absichern
Nicht nur in unsicheren Zeiten ist eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. In den vergangenen Monaten haben wir erlebt, wie schnell die Infektionszahlen mit dem (mutierten) Corona-Virus wieder emporschnellen können – und sei es nur regional. Erneut verhängte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen können den Urlaub kurzerhand canceln. Unabhängig davon gilt: Teure Reisen und weit im Voraus gebuchte Touren sollten abgesichert werden. Denn hier ist das finanzielle Risiko hoch, beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit groß, dass bis zum Antritt der Reise ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung das Reisen verhindert. Der Schutz greift auch, wenn das eigene Kind oder ein Angehöriger davon betroffen ist.

Generell zahlt die Reiserücktrittversicherung nur, wenn der Urlaub wegen eines triftigen und unerwarteten Grunds ausfallen muss. Was genau damit gemeint ist, geht aus den Versicherungsbedingungen nicht immer eindeutig hervor. Wann ist eine Krankheit unerwartet und schwer? In solchen Fragen kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen. Konflikte lassen sich schneller lösen, wenn der Anbieter am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnimmt. Die Schlichtung ist kostenlos. So lassen sich also Anwaltskosten sparen. Der Baustein sollte daher in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten sein.

Noch ein Tipp: Auch ein Reiseabbruch sollte mitversichert sein. Der Versicherer erstattet dann die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.

Mietwagen ausreichend ver­sichern
Wer im Ausland mit einem Leihwagen unterwegs ist, braucht häufig eine Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge – kurz: eine Mallorca-Police. Das ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen. Sie ergänzt die eigene Kfz-Haft­pflicht. Vorab zu prüfen wäre, ob dort der Schutz bereits eingeschlossen ist. Häufig ist das der Fall. Auch eine Ergänzung der Privat-Haft­pflicht ist möglich.

Die Mallorca-Police gilt im geografischen Europa, also zum Beispiel im europäischen Teil der Türkei. Mit weltweiter Gültigkeit heißt der Schutz Traveller-Police.

Tipp zum Schluss
Urlauber sollten eine Aufstellung ihrer Reiseversicherungen mit Telefonnummer zur jeweiligen Schadenmeldestelle mit in den Urlaub nehmen - griffbereit, damit im Notfall alles schnell geht.




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